Sicherheitsdatenblatt

LEINÖLFIRNIS für höchste Temperatur- und Druckbeständigkeit
Produktnummer AIS B020

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
LEINÖLFIRNIS

Die nachfolgenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt unser Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1. Produktidentifikator:
Handelsname: LEINÖLFIRNIS

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung: Mischen mit dem Produkt BIRKOSIT Dichtungskitt® im Verhältnis 1 : 10

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma: A.I. Schulze Chemotechnische Fabrik e.K.
Anschrift: Johannes-Robert-Becher-Straße 39, 02827 Görlitz, DEUTSCHLAND
Kontakt: Tel. 03581 75005-0, Fax 03581 75005-20
E-Mail: management@a-i-schulze.de

1.4. Notrufnummer
Notfallauskunft: Tel. 03581 75005-10  (24h)

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nicht erforderlich

2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinie nicht kennzeichnungspflichtig.

2.3. Sonstige Gefahren
keine

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. Gemische
Das Produkt enthält die folgenden relevanten Komponenten:

CAS-Nr.BezeichnungREACHEWG-Nr.Index-Nr.SymboleR-Sätze
68649-95-6Leinölfirnis
CAS-Nr.68649-95-6
BezeichnungLeinölfirnis
REACH
EWG-Nr.
Index-Nr.
Symbole
R-Sätze

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln.
Bei Einnahme: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Bei Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bisher keine Symptome und Wirkungen bekannt.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es sind keine speziellen Maßnahmen bekannt. Symptomatische Behandlung vornehmen.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid (CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und Acrolein

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Z.B. in Sägemehl, Kleidung oder Isoliermaterial absorbiertes Produkt neigt zur Selbstentzündung. Bei fein verteilten heißen Teilchen besteht die Gefahr der Selbstentzündung. Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Haut- und Augenkontakt vermeiden.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit inertem Material (Sand, Kieselgur) aufnehmen. Kein brennbares Material wie z.B. Sägemehl verwenden! Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Punkt 13

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Fein verteilte heiße Teilchen neigen zur Selbstentzündung. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Keine

7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Empfehlungen

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter
Über die in Punkt 7 genannten hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Atemschutz: Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Handschutz: Schutzhandschuhe. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/den Stoff/die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt/die Zubereitung/das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augenschutz: Schutzbrille

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form: flüssig
Farbe: bernsteinfarben
Geruch: mild

9.2. Sonstige Angaben
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -10 °C
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Flammpunkt: 320 °C
Zündtemperatur: 300 °C
Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Dampfdruck bei 20 °C: 1 hPa
Dichte bei 20 °C: 0,94 – 0,95 g/cm³
Löslichkeit in/Mischbarkeit mit Wasser: nicht bzw. wenig mischbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität
Nicht relevant

10.2. Chemische Stabilität
Stabil

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Fein verteilte heiße Teilchen neigen zur Selbstentzündung.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

10.5. Unverträgliche Materialien
starke Oxidationsmittel

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und Acrolein.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Oral LD50 4986 mg/kg (Ratte)
Primäre Reizwirkung:
an der Haut: Keine Reizwirkung
am Auge: Keine Reizwirkung
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

Zusätzliche toxikologische Hinweise: Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität
Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Verunreinigtes Abwasser vor dem Einleiten in die Kanalisation dekantieren und klären.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht relevant

12.3. Bioakkumulationspotenzial
Nicht relevant

12.4. Mobilität im Boden
Nicht relevant

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht relevant

12.6. Andere schädliche Wirkungen
Wassergefährdungsklasse WK 1 (schwach wassergefährdend) (laut Veröffentlichung der VwVwS vom 17.05.1999, übergeleitet aus der weggefallenen WK 0)

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Abfallschlüsselnummer: Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.

Ungereinigte Verpackungen: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen.

14.1. UN-Nummer
          –

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
          –

14.3. Transportgefahrenklassen
          –

14.4. Verpackungsgruppe
          –

14.5. Umweltgefahren
          –

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
          –

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
          –

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Listen oder sonstigen, uns bekannten Literaturquellen. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.

Nationale Vorschriften:
Störfallverordnung: Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt
Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend, Kenn-Nummer: 768.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Nicht relevant

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Stand Sicherheitsdatenblatt 02.09.2013.